Verkaufsbedingungen
Verkaufsbedingungen Lozärner Oktoberfest
Verkaufsbedingungen für die Bestellung von Dienstleistungen am Lozärner Oktoberfest. (Nachfolgend "AVB" genannt).
1. Grundlagen
1.1 Die männliche Schreibform schliesst jeweils die Weibliche mit ein.
1.2 Im Zusammenhang mit der Benutzung der Website und dem
Online-Bestellsystem des Lozärner Oktoberfestes gelten folgende
Verkaufsbedingungen für die/den Käuferin/ Käufer (nachfolgend " Gast").
1.3 Der Gast akzeptiert mit der Reservation die AVB und erklärt diese einzuhalten.
1.4 Der Gast kann über das Online-Bestellsystem rund um die Uhr bis jeweils 13.00 Uhr am Vortag reservieren. Die Abendkasse ist jeweils ab Zelteröffnung
offen. Jedoch besteht kein Anspruch auf vorhandene freie Plätze.
2. Preise
2.1 Die im Zusammenhang mit dem Vorverkauf aufgeführten Preise für die Angebote verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, und Bearbeitungsgebühren.
3. Angebot
3.1 Siehe Angebote.
3.2 Am Reservationstag muss der Tisch um spätestens 19.00 Uhr vom Gast
belegt sein, ansonsten wird der Tisch ohne Rückvergütung durch den
Veranstalter anderweitig vergeben.
3.3 Reservationen gelten nur am bestellten Veranstaltungstag für den Gast bzw. seine Gäste.
4. Zustellung per Versand
4.1 Die Zustellung der Eintrittsarmbänder und der jeweiligen
Konsumations-Bons erfolgt ab Mitte August mittels eingeschriebenen
Briefs nach dem Zahlungseingang und wird dem Kunden mit 15 Franken
belastet. Bestellungen ab 10 Tage vor dem Event werden an der Abendkasse
hinterlegt.
4.2 Die Absage oder die Umbuchung der Reservation ist ausgeschlossen.
Vorbehalten bleibt die Rückerstattung bei Absage der Veranstaltung
gemäss Ziff. 4.3. Für ungerechtfertigte Charge Backs
(Rückbuchungsversuche der Kreditkartenbelastung) wird eine
Umtriebs-Entschädigung von CHF 80.00 nachverrechnet.
4.3 Die Rückerstattung des vorausbezahlten Angebotes für die abgesagte
Veranstaltung ist bis spätestens 30 Tage nach dem Durchführungstag
schriftlich mit dem Zahlungsbeleg zu beantragen. Der Preis des Angebotes
wird zurückerstattet.
5. Widerspruch/Lieferfehler
5.1 Bei Widerspruch zwischen dem vom Gast bestellten Angebot und den per Post gelieferten Konsumations-Bons und Eintrittsbänder ist der Gast verpflichtet, sich innert 3 Werktagen mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen. Ansonsten gelten die erhaltenen Konsumations-Bons als genehmigt.
6. Bezahlung
6.1 Bei Online-Bestellungen: Die Bezahlung erfolgt über die angegebene
Kreditkarte beim Bestellvorgang, die Belastung der Beträge erfolgt
sofort.
6.2 An der Abendkasse: Die Bezahlung erfolgt in Bar mit Post/Maestro-
oder Kreditkarte, eine Begleichung gegen Rechnung ist hier nicht
möglich.
6.3 Verrechnungen werden nur akzeptiert, wenn der Veranstalter die
Gegenansprüche schriftlich anerkannt oder diese rechtskräftig
festgestellt sind.
7. Verlust oder Beschädigung
7.1 Der Gast ist für die sichere Verwahrung der Bestätigung bis zur Veranstaltung verantwortlich und trägt alle mit dem Verlust oder der Beschädigung verbundenen Gefahren und Risiken.
8. Veranstaltungsvorschriften
8.1 Das Mindestalter für den Besuch des Lozärner Oktoberfest ist 18
Jahre. Der Veranstalter ist berechtigt, sowohl am Eingang als auch im
Verlauf des Lozärner Oktoberfest Ausweiskontrollen vorzunehmen.
8.2 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz. Rauchen ist im Zelt strikt untersagt.
9. Pflichten des Gastes
9.1 Der Gast anerkennt mit dem Erwerb des Tickets die Sicherheits-,
Zutritts-, Alters- und sonstigen Durchführungsvorschriften und er hat
seine Gäste über diese Bestimmungen zu informieren.
9.2 Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass er bei Nichteinhaltung dieser
Vorschriften von der Veranstaltung entschädigungslos ausgeschlossen
werden kann.
10. Haftungsausschluss
10.1 Die Tavolago AG bemüht sich, die auf der Website www.lozaerner-oktoberfest.ch
bereit gestellten Informationen vollständig, aktuell und korrekt zu
halten. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der
Informationen auf der Website sowie für Übermittlungsfehler übernimmt
die Tavolago AG keine Gewähr und lehnt jede Haftung für daraus
resultierende Schäden oder Umtriebe ab, soweit sie nicht auf Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
10.2 Der Gast anerkennt, dass die Tavolago AG keine Gewährleistung für
die Inhalte verknüpfter Websites Dritter übernimmt und jede Haftung
dafür ablehnt. Aufgrund der technischen Besonderheiten des Internets
übernimmt die Tavolago AG keine Garantie für eine fehlerfreie Erbringung
der Dienstleistungen über das Internet.
10.3 Die Tavolago AG kann rechtswidrige Eingriffe in das EDV-System oder
eine missbräuchliche Verwendung der vom Gast bekannt gegebenen Daten
durch Unbefugte nicht ausschliessen und übernimmt keine Haftung für
allfällige daraus entstandene Schäden. Die Tavolago AG lehnt ausserdem
jede Haftung für Schäden am EDV-System des Gastes infolge Benutzung der
Website www.lozaerner-oktoberfest.ch
ab und haftet insbesondere nicht für Schäden, die am EDV-System des
Gastes durch Störprogramme, wie Viren, Worms und Trojanische Pferde,
entstehen können.
10.4 Der Gast verwendet seine Hardware (inkl. Drucker), Betriebssoftware
und Telekommunikationseinrichtungen auf eigene Kosten und Gefahr. Der
Gast anerkennt, dass die Tavolago AG nicht verpflichtet ist, bestimmte
Software oder bestimmte Betriebsplattformen oder -systeme zu
unterstützen oder deren Unterstützung in Zukunft aufrecht zu erhalten.
11. Änderung von AVB
11.1 Die Tavolago AG behält sich das Recht vor, die AVB jederzeit anzupassen und zu ändern.
12. Benutzung der Website
12.1 Der gesamte Inhalt der Lozärner Oktoberfest Website ist urheberrechtlich geschützt. Die Website kann Hinweise auf Schutz- und Nutzungsrechte von Dritten enthalten, die zu beachten sind. Das Reproduzieren, Verbreiten, Übermitteln (elektronisch oder mit anderen Mitteln), Modifizieren, Verknüpfen oder Benutzen der Website für öffentliche oder kommerzielle Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Tavolago AG nicht gestattet.
13. Salvatorische Klausel
13.1 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AVB oder des Erwerbes des Tickets im Übrigen in keiner Weise davon berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch die wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt sinngemäss für den Fall, dass diese AVB Regelungslücken enthalten sollten.
14 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt Luzern
Luzern, im August 2023